Kein Liebesbrief aus der Untersuchungshaft erlaubt
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Liebesbrief eines wegen mutmasslichen Drogendelikten inhaftierten Mannes aufgrund von Verdunkelungsgefahr zu Recht nicht an dessen Ehefrau weitergeleitet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_5/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare