Mordfälle Rupperswil: Keine ambulante Therapie für Täter
BGer – Gegen den Täter des Vierfachmordes von Rupperswil/AG kann die von ihm beantragte vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Massnahme nicht angeordnet werden, weil mit der unangefochten gebliebenen Verwahrung von seiner langfristigen Untherapierbarkeit auszugehen ist. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde gegen den Entscheid des Aargauer Obergerichts ab. (Urteil 6B_237/2019)
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