Universitätskantone unterliegen vor Gericht
BVGer – Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich haben keinen Anspruch auf eine Doppelzahlung von Grundbeiträgen für ihre Universitäten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-196/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare