Keine nachträgliche Verwahrung für einen Mörder
BGer – Das Bundesgericht hat den Antrag der Genfer Staatsanwaltschaft abgewiesen, einen 2004 zu einer lebenslänglichen Haft verurteilten Mann zu verwahren. Der Mann war für zwei Tötungsdelikte zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. (Urteil 6B_1083/2018)
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