Fall Lauber: Delegation an Drittperson unzulässig
BVGer – Die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) darf im Fall Lauber die Disziplinaruntersuchung nicht an eine Drittperson delegieren. Verfügungen von Drittpersonen sind nichtig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-3612/2019)
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