Wirtschaftsspionage: Chinesischer Forscher in Auslieferungshaft
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines chinesischen Forschers gegen einen Auslieferungshaftbefehl abgewiesen. Die USA ersuchten um Inhaftierung des Mannes. Ihm wird eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses vorgeworfen. (Entscheid RH.2019.11)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare