Monopole de l’affichage à Genève
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) gegen die Vergabe der Plakatkonzessionen in der Stadt Genf abgewiesen. Insbesondere das Argument einer Verletzung des Binnenmarktgesetzes (BGBM) wurde abgelehnt. (Urteil 2C_82/2019) (el)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare