Bank verweigert deutschem Kunden die Aushändigung von 8 Kilo Gold
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines deutschen Kunden der Grossbank UBS teilweise gutgeheissen. Der Mann verlangte, dass ihm seine 299 Unzen Gold ausgehändigt werden. Die Bank weigerte sich, weil der Mann die korrekte Versteuerung des Goldes nicht schriftlich bestätigen wollte. Nun muss das Aargauer Obergericht als Vorinstanz prüfen, ob sich die UBS mit der Herausgabe der rund 8,4 Kilogramm Gold nach deutschem Recht strafbar machen würde. (Urteil 4A_263/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare