Zürcher Steueramt erhält bei Swiss-Besteuerung weitgehend Recht
BGer – Die Swiss muss den Gewinn, den sie aus dem Betrieb von Flugzeugen im internationalen Verkehr und damit verbundenen Tätigkeiten erzielt, in der Schweiz versteuern. Eine Abgrenzung auf ausländische Betriebsstätten ist nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde des Steueramtes des Kantons Zürich gutgeheissen. (Urteile 2C_151/2017, 2C_152/2017, 2C_178/2017 und 2C_179/2017)
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