FIDLEG/FINIG: Folgeregulierung der FINMA
Die neuen Gesetze FIDLEG und FINIG verpflichten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Erlass bestimmter, vorwiegend technischer Ausführungsbestimmungen. Die FINMA legt dafür eine neue, schlanke Verordnung vor, passt bestehende Verordnungen und Rundschreiben an und hebt drei Rundschreiben auf. Zu dieser Folgeregulierung führt die FINMA eine Anhörung bis zum 9. April 2020 durch.
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