Tötung im Wahn: 30-Jähriger bleibt in stationärer Therapie
BGer – Die stationäre therapeutische Massnahme für einen heute 30-Jährigen, der 2010 im Wahn seinen Freund erstach, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Beschluss des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_1165/2019)
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