Von neuen Viren und neuen Personengruppen
Eine Kontemplation über den Sperrfristenschutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmern
Im Zuge der Corona-Krise hat der Bundesrat Notverordnungen erlassen, die notgedrungenermassen viele Fragen offenlassen. Um diese beantworten zu können, müssen sie ins bestehende Rechtssystem eingeordnet werden. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob für die neu geschaffene Personengruppe der besonders gefährdeten Personen Sperrfristenschutz gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR besteht oder nicht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Fragestellung
- 2. Die Konzeption des Sperrfristenschutzes bei Krankheit und Unfall
- 2.1. Die Idee des Gesetzgebers
- 2.2. Ein abschliessender Katalog
- 2.3. Gesundheitsstörung ohne Auswirkung auf die Stellensuche
- 2.4. Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit
- 3. Sperrfristenschutz für besonders gefährdete Arbeitnehmer?
- 3.1. Die neue Arbeitsverhinderung ist präventiver Natur
- 3.2. Ausgangspunkt: Auswirkung auf die Stellensuche
- 3.3. Die Stimmen der Lehre und eine Replik darauf
- 4. Fazit
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