Wolfgang Wiegand als Zivilprozessualist
Wolfgang Wiegand ist ein vielseitiger Jurist. Als ausgebildeter Rechtshistoriker hat er sich während seiner Zeit als Universitätslehrer vor allem im Schuld- und Sachenrecht hervorgetan. Etwas weniger bekannt ist, dass der Jubilar auch über eine venia legendi für Zivilprozessrecht verfügt und sich vor allem in seinen Frühschriften, aber auch in späteren Veröffentlichungen eingehend mit prozessualen Fragestellungen auseinandergesetzt hat. Der nachfolgende Beitrag soll dieser weniger bekannten Seite Wiegands nachgegangen werden, wobei auch eine Würdigung seiner Tätigkeit als begeisternder Lehrer und Förderer nicht fehlen darf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Nicht nur Rechtshistoriker!
- 2. Zivilprozessrecht in Wolfgang Wiegands Schrifttum
- 2.1. «Plus Petitio»
- 2.2. «Studien zur Rechtsanwendungslehre der Rezeptionszeit»
- 2.3. «Nemo praesumitur de vento vixisse oder die Wiederkehr der Vermutung»
- 2.4. «Iura novit curia vs. ne ultra petita»
- 3. Wolfgang Wiegand als praktizierender Zivilprozessualist
- 4. Zum Schluss: Wolfgang Wiegand als Lehrer und Förderer
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