Getrennte Verfahren für schwere Straftaten eines Minderjährigen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines heute 19-Jährigen Genfers gutgeheissen, dem mehrfacher versuchter Mord und vorsätzliche Tötung vorgeworfen werden. Weil sich die erste Tat vor seinem 18. Geburtstag ereignete, muss entgegen der Ansicht der Genfer Justiz das Jugendgericht darüber befinden. (Urteil 1B_573/2019)
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