Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat am 15. Juni 2020 die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die finanziellen Anforderungen für gewisse Akteure der Luftfahrtbranche vorübergehend gelockert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. Juli 2020 in Kraft.
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