Bedingte Freiheitsstrafe für Fahrer eines übermotorisierten Autos
BGer – Ein Zürcher Automobilist ist zurecht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann stellte sein Fahrzeug im September 2015 auf einen für Rennstrecken bestimmten Modus, verlor beim Beschleunigen die Kontrolle und verursachte dadurch einen Unfall. (Urteil 6B_405/2020)
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