Faire Verfahren betreffend Familienasyl
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil einen weiteren «besonderen Umstand» definiert, welcher der Gewährung des Familienasyls entgegensteht. Zudem kommt es zum Schluss, dass die Ergebnisse der Beweiswürdigung aus einem abgeschlossenen ordentlichen Asylverfahren nicht ohne Weiteres auf ein späteres Verfahren betreffend Familienasyl übertragen werden können. Das rechtliche Gehör muss nochmals gewährt und seine Ergebnisse separat gewürdigt werden. (Urteil E-1813/2019)
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