Verschulden spielt keine Rolle für Höhe von Verfahrensgebühren
BGer – Die Höhe einer Strafe und damit das Verschulden in einem Strafverfahren spielen keine Rolle für die Bemessung der Verfahrensgebühren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Andernfalls würden die Gebühren zwangsläufig zu einer zusätzlichen Bestrafung führen. (Urteil 6B_1430/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare