Das Verfahren vor Ombudsstelle nach FIDLEG – ein Vergleich mit der ZPO
Mit dem Inkrafttreten des FIDLEG sind die Finanzdienstleister bei Streitigkeiten mit einem Kunden dem Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle unterworfen. Dieses Verfahren tritt nach Wahl des Kunden an die Stelle des Schlichtungsverfahrens nach ZPO. Das Vermittlungsverfahren vor Ombudsstelle weist gegenüber dem Schlichtungsverfahren einige Besonderheiten auf, die Fragen aufwerfen. Zu Unrecht wird es aber als «Schlichtungsverfahren zweiter Klasse» bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Wesen des Ombudsverfahrens
- 3. Verfahrensrechtliche Regelung des Ombudsverfahrens
- 4. Gesuchsstellung
- 5. Fristen
- 6. Erscheinungspflicht
- 7. Vertraulichkeit des Verfahrens
- 8. Mündlichkeit des Verfahrens
- 9. Verfahrenssprache
- 10. Entscheidungskompetenz, Abschluss von Vergleichen und Verfahrensabschlussmitteilung
- 11. Verfahrenskosten
- 12. Fazit
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