Bundesanwaltschaft und D. gegen A., B., C.
BStGer – Am 30. Oktober 2020 fällte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts das Urteil in der Strafsache Bundesanwaltschaft und D. gegen den ehemaligen Generalsekretär der D. A., den Direktor der G. B. sowie den griechischen Geschäftsmann C. (Urteil SK.2020.4)
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