Infertilité : pas de remboursement du traitement à 44 ans
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer 44-jährigen Frau zurück, die von ihrer Krankenkasse die Fruchtbarkeitsbehandlung nicht erstattet bekommen hatte. Die Versicherung berief sich auf das Alter der Frau, um die Leistungen zu verweigern. (Urteil 9C_800/2019) (dr)
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