Beitrag zum Versicherungsgesetz im «Kassensturz» war sachgerecht
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) im Zusammenhang mit dem «Kassensturz»-Beitrag «Politiker prellen Konsumenten: Kniefall vor Versicherungslobby» gutgeheissen. Entgegen der Sicht des Versicherungsverbands und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) war die Sendung sachgerecht. (Urteil 2C_483/2020)
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