Journalist erhält Zugang zu Prüfungsbericht über Ruag Aviation
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines SRF-Journalisten im Wesentlichen gutgeheissen, der Einsicht in den Prüfungsbericht zur Gewinnmarge bei der Ruag Aviation in den Jahren 2013 bis 2017 verlangte. Im Gegensatz zu Ruag und Finanzkontrolle sieht das Gericht keine Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen. (Urteil A-6003/2019)
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