Art. 59 StGB: Zur Platzierung von Patient*innen im Kanton Bern
Wo stehen die Fachexpert*innen? Eine Untersuchung zur Frage der Platzierung von psychisch-kranken Straftäter*innen im Kanton Bern
Im Kanton Bern wurde ein Mangel an Platzierungsmöglichkeiten für psychisch kranke Straftäter*innen mit einer Massnahme nach Art. 59 StGB ausgewiesen. Folge waren Wartezeiten und Fehlplatzierungen. Ziel der vorliegenden Untersuchung war eine Übersicht über das Stimmungsbild von Fachexpert*innen der Bereiche Medizin, Justiz und Vollzug zur adäquaten Platzierung zu gewinnen. Dazu wurden 27 Expert*innen sechs verschiedene Platzierungsalternativen vorgelegt und mittels selbst-entwickelten Fragebogens befragt. Resultate zeigen eine Präferenz für die Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung, wenn verglichen mit einer Unterbringung im Justizvollzug.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Methode
- 2.1. Fragebogen
- 2.2. Stichprobe und Rücklauf
- 2.3. Datenanalyse
- 3. Ergebnisse
- 3.1. Quantitative Ergebnisse
- 3.2. Qualitative Ergebnisse
- 3.3. Gesamtbetrachtung der quantitativen und qualitativen Ergebnisse
- 4. Fazit
- 5. Stärken und Limitationen
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