Chlorothalonil: Zweite Zwischenverfügung
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst Anträge der Syngenta Agro AG auf vorsorgliche Massnahmen gut. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist gehalten, vier Abbauprodukte von Chlorothalonil einstweilen nicht als «toxikologisch relevant» zu bezeichnen. (Urteil B-3340/2020)
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