Neuenburger Windpark: Beschwerde erhält aufschiebende Wirkung
BGer – Das Bundesgericht gewährt der Beschwerde der Gegner des Windparks «Montagne de Buttes» (NE) die aufschiebende Wirkung. Der Abriss von Trockenmauern und das Schneiden von Hecken und Gehölzen werden bis zum Entscheid in der Sache eingefroren. (Urteil 1C_48/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare