Grossvater wegen sexueller Handlungen mit Enkelin verurteilt
BGer – Ein Grossvater aus dem Kanton Freiburg muss wegen sexueller Handlungen mit seiner Enkelin viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Mannes abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestätigt. (Urteil 6B_935/2020)
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