Tokenisierte Anteile an Kunstfonds
Zur Eignung von Registerwertrechten und Kryptowährungen in kollektiven Kapitalanlagen
Distributed Ledger Technologie (DLT) hält auch im internationalen Kunstmarkt Einzug, sei es zur Speicherung der Provenienz von Kunstwerken oder bei der Transaktionsabwicklung. Um Anteile an Kunstfonds in der Form von Registerwertrechten (Art. 973d ff. OR) ausgeben und diese mit Kryptowährungen bezahlen zu können, wären im schweizerischen Recht jedoch verschiedene Anpassungen notwendig. Der Autor zeigt deshalb Lösungsmöglichkeiten auf, wie schweizerische kollektive Kapitalanlagen und Tokens kompatibel gemacht werden könnten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Blue Chip-Kunst als alternatives Investitionsobjekt
- 3. Investmentgesellschaften im schweizerischen Recht
- 3.1. Indirekte Beteiligungen durch Registerwertrechte (Art. 973d ff. OR)
- 3.2. Anwendungsbereich des Kollektivanlagengesetzes (KAG)
- 3.3. Kunstfonds gewinnen an Bedeutung
- 4. Eignung von Registerwertrechten und Kryptowährungen in kollektiven Kapitalanlagen
- 4.1. Einsatzmöglichkeiten von Blockchain-Technologie
- 4.2. Grundsätze des Kollektivanlagerechts in der Schweiz
- 4.3. Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
- 4.4. Depotbankerfordernis
- 4.5. Barliberierungspflicht für offene kollektive Kapitalanlagen
- 4.6. Partielle Barliberierungspflicht für geschlossene kollektive Kapitalanlagen
- 4.7. Aufbewahrungs- und Prüfpflicht der Depotbank
- 4.8. Smart Contracts
- 5. Fazit
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