Betrachtung ausgewählter Massnahmen des Ausländerrechts
Mit einem besonderen Blick auf die Rückstufung der Niederlassungsbewilligung (Art. 63 Abs. 2 AIG) und die Verwarnung (Art. 96 Abs. 2 AIG)
Dieser Beitrag untersucht ausgewählte Massnahmen des Ausländerrechts, namentlich die Rückstufung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 63 Abs. 2 AIG und die Verwarnung nach Art. 96 Abs. 2 AIG. Hierbei wird im Schwerpunkt auf die aktuelle Rechtspraxis, die der seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Rückstufung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 63 Abs. 2 AIG, eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtsgrundlagen
- 2.1. Rückstufung der Niederlassungsbewilligung (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- 2.2. Verwarnung (Art. 96 Abs. 2 AIG)
- 3. Rückstufung
- 3.1. Natur
- 3.2. Anwendungsfälle
- 3.2.1. Selbstverschuldete Integrationsdefizite
- 3.2.2. Sozialhilfebezug
- 3.2.3. Schuldenwirtschaft
- 3.2.4. Mangelnde Kooperation mit Behörden
- 3.2.5. Mangelnde Sprachkompetenzen
- 3.3. Anforderungen an die Rückstufung
- 3.4. Rechtsfolgen
- 3.5. Verfahrensfragen
- 4. Verwarnung
- 4.1. Natur
- 4.2. Anwendungsfälle
- 4.3. Anforderungen an die Verwarnung
- 4.4. Rechtsfolgen
- 5. Schluss
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare