Schaffhauser Justiz muss Tod einer Asylbewerberin untersuchen
BGer – Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft muss den Tod einer abgewiesenen Asylbewerberin aus der Türkei untersuchen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Töchter der Frau gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_1481/2020)
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