Die Schweiz hat im Rechtsstreit zwischen einem Fussballspieler und dem Verein Trabzonspor vor dem CAS nicht gegen die Konvention verstossen
EGMR – In seinem Urteil vom 13. Juli im Fall Ali Riza gegen die Schweiz stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig fest, dass keine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 (Recht auf Zugang zu einem Gericht) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt (Fall Ali Riza gegen die Schweiz, 74989/11.
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