Kinderbetreuung statt Zivildienst: Tage sind als Dienst anzurechnen
BVGer – Das Bundesamt für Zivildienst (Zivi) muss einem Vater Urlaubstage an dessen Einsatz anrechnen, die er vergangenen Frühling aufgrund der coronabedingten Schulschliessungen für die Betreuung seiner Tochter bezog. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-2430/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare