Sanktionen und Massnahmen nach Wettbewerbsabreden in Graubünden
BVGer – Die Weko hat dem Bauunternehmen Implenia Schweiz nach den aufgedeckten Wettbewerbsabreden im Kanton Graubünden zurecht konkrete Handlungsverbote auferlegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, weil Wiederholungsgefahr besteht. Das Gericht hat zudem die Sanktionen für zwei weitere involvierte Firmen bestätigt. (Urteile B-5161/2019, B-5130/2019 und B-5119/2019)
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