Anerkennung geänderte Selbstregulierung der AMAS als Mindeststandard
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die angepasste Selbstregulierung der AMAS als Mindeststandard. Damit werden hauptsächlich die neuen Regeln des FINIG und FIDLEG nachvollzogen. Die angepasste Selbstregulierung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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