Arnaques téléphoniques à Zurich : recours du Parquet admis
BGer – Die Zürcher Justiz muss sich erneut mit den Telefonbetrügereien befassen, die im Jahr 2010 gegen Privatpersonen verübt wurden. Das Bundesgericht bestätigt die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die vom Zürcher Obergericht gegen den Urheber verhängte 13-monatige bedingte Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigen Betrugs. (Urteil 6B_184/2020) (el)
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