Le requérant ne récupérera pas son argent
BVGer – Ein Asylbewerber, der bei einer Kontrolle im Besitz von mehr als 3'500 CHF war, erhält diesen Betrag nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass er die Herkunft dieses Geldes nicht nachgewiesen hat und bestätigt die Beschlagnahme durch das Staatssekretariat für Migration. (Urteil F-5644/2019) (el)
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