Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht nach EMRK und in der EU – Bedeutung für die Schweiz
Sowohl im Arbeitsvölkerrecht als auch im EU-Arbeitsrecht ist ein Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts aber darüber hinausgehend auch vor Diskriminierung aus anderen Gründen verankert. Insbesondere die EMRK gewinnt dank der Rechtsprechung des EGMR auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse an Bedeutung. Die Analyse ausgewählter Fälle zeigt insbesondere ein Potenzial für Rechtsschutz gegen Anstellungsdiskriminierung und diskriminierenden Kündigungen. Innerhalb des EU-Rechts ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts stark ausgebaut. EuGH-Urteile können für die Rechtspraxis im Sinne einer Auslegungshilfe herangezogen werden. Insgesamt ist der Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis in der Schweiz stark verbesserungsbedürftig.
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