SEM muss Push-Backs an kroatischer Grenze unter die Lupe nehmen
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration hat die Asylpraxis von Kroatien nicht ausreichend ausgeleuchtet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Afghanen entschieden. Der Mann wurde an der Grenze von Kroatien 16 Mal von kroatischen Polizisten nach Bosnien zurückgetrieben. (Urteil F-5675/2021)
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