Berufungskammer reduziert Strafmass für Ex-Mitarbeiter der Kapo Schwyz
BStGer – Der beschuldigte ehemalige Mitarbeiter der Kapo Schwyz wurde in erster Instanz wegen unerlaubtem gewerbsmässigen Waffenhandel verurteilt. Das Bundesstrafgericht erachtet die Handlungen nun teilweise als verjährt. (Urteil CA.2021.11)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare