FINMA eröffnet Anhörung zur Teilrevision der GwV-FINMA
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Geldwäschereiverordnung-FINMA an, um den jüngsten Revisionen des Geldwäschereigesetzes und der bundesrätlichen Geldwäschereiverordnung Rechnung zu tragen. Sie führt dazu eine Anhörung bis am 10. Mai 2022 durch.
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