Ehe für alle – Verordnungsanpassungen
Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst.
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