Unbedingte Geldstrafe für Klimaaktivisten aus Lausanne bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine unbedingte Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu 10 Franken und eine Busse von 1000 Franken für einen Klimaaktivisten bestätigt. Der heute 23-Jährige nahm 2019 und 2020 an vier Demonstrationen in Lausanne teil. Obwohl der Verurteilte bisher keine Einträge im Strafregister hatte, stellte ihm das Gericht eine negative Prognose aus. (Urteil 6B_106/2021)
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