ETH-Mitarbeiter verlangt Klärung von mutmasslichem Missstand
BVGer – Die ETH Lausanne hat einem Mitarbeiter innerhalb von vier Jahren drei Mal gekündigt. Ob das Vorgehen der Hochschule mit einer Aufsichtsbeschwerde des Betroffenen wegen eines mutmasslichen Missstandes zu tun hat, geht auch aus dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Fall nicht hervor. (Urteil A-533/2022)
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