WEKO: Relative Marktmacht im Gesundheitswesen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine neue Untersuchung eröffnet. Ein bestimmtes Pharmaunternehmen verweigert einer schweizerischen Pharmagrosshändlerin mutmasslich den Bezug von Produkten zu den günstigeren Konditionen im Ausland. Falls bei diesem Pharmaunternehmen eine relative Marktmacht festgestellt werden kann, könnte die Verweigerung gegen das Kartellgesetz verstossen.
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