Arzt leistete libyschem Attaché Gehilfenschaft bei Veruntreuung
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Berner Arztes teilweise gutgeheissen, der von einem Angestellten der libyschen Botschaft Geld für die angebliche Beurteilung von Patientendossiers erhielt. Er hat sich lediglich der mehrfachen Gehilfenschaft zu einfacher und nicht zu qualifizierter Veruntreuung strafbar gemacht. (Urteil 6B_1183/2020)
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