Genf: Sicherheitsangestellter nach Hassbotschaften entlassen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Assistenten im Bereich der öffentlichen Sicherheit abgewiesen. Der Mann wurde entlassen, weil er Hassbotschaften auf Facebook veröffentlicht hatte. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wurden nicht verletzt. (Urteil 8C_17/2022)
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