Maturitätsprüfung in Physik: Ungleiche Behandlung einer Schülers
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Waadtländer Gymnasiasten gutgeheissen, der die Maturitätsprüfung im Juni 2021 wegen eines fehlenden halben Punktes nicht bestand. Ein technischer Defekt an einem Gerät hatte die mündliche Prüfung im Fach Physik beeinträchtigt. Die Sache wird an die Waadtländer Justiz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. (Urteil 2D_9/2022)
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