Amt verpasst Frist: Arbeitsloser muss Taggelder nicht zurückzahlen
BGer – Ein erwerbsloser Neuenburger muss keine Taggelder zurückerstatten, obwohl er sich vor seiner Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung nicht um eine neue Stelle bemühte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Arbeitslosenkasse versäumte, dem Mann die entsprechende Sanktion innerhalb der sechsmonatigen Frist rechtsgültig zuzustellen. (Urteil 8C_233/2022)
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