Jusletter

KiTa-Subventionen des Arbeitgebers sind AHV-beitragspflichtig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: AHV, Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, KiTa-Subventionen des Arbeitgebers sind AHV-beitragspflichtig, in: Jusletter 21. November 2022
BGer – Vom Arbeitgeber zu Gunsten von Mitarbeitenden geleistete Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte (KiTa) sind AHV-beitragspflichtig. KiTa-Subventionen können nicht als Familienzulagen gelten, die von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wären. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde in Bezug auf die vom Universitätsspital Basel geleisteten KiTa-Subventionen gut. (Urteil 9C_466/2021)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.