Chiennes dangereuses : recours irrecevable contre l’euthanasie
BGer – Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde der Besitzerin von zwei Hündinnen, die von den Waadtländer Behörden als gefährlich eingestuft wurden, für unzulässig. Nach drei Vorfällen im Jahr 2021 hatten die Behörden die Beschlagnahmung und Einschläferung dieser Tiere angeordnet. (Urteil 2C_870/2022) (el)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare